Transparenzregister und Vereine

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„Nützliche Informationen für Theatervereine vom BDAT

Was ist ein Transparentregister?

Das Transparenzregister gibt es seit 2017, es soll Geldwäsche verhindern. Das Bundesverwaltungsamt ist Rechts- und Fachaufsicht des Registers. Gebührenbescheide  versendet der Bundesanzeiger Verlag aus Köln, der hier als Dienstleister des Bundes agiert. Die Bescheide erfolgen für mehrere Jahre gesammelt, da es sich um eine geringe Gebühr von ca. 12 Euro insgesamt für die vergangenen Jahre 2017 – 2020 handelt. Erstmals erhalten 2021 auch die Amateurtheater hier eine  Rechnung.

Von allen transparenzpflichtigen Vereinigungen werden Gebühren für die Führung des Transparenzregisters erhoben. Dies gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Vereinigung zu einer Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet ist oder die Pflicht nach § 20 Abs. 2 GwG auch ohne eigene Mitteilung als erfüllt gilt.“

Zitat: Deutscher Bund Amateur Theater                                                                                                                                    Zuletzt gesehen 15.05.2021 15:00 Uhr

Weitere Informationen gibt es auf der Website des BDAT:

Transparenzregister und Vereine » Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT)